Seit 15.01.2015 gelten neue Bestimmungen zur internationalen Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Gewaltschutzsachen. Es trat das Gesetz zur Umsetzung der RL 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der VO (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft. Sowohl deutsche Gewaltschutzanordnungen wurden im Ausland einfacher und schneller vollstreckbar als auch ausländische Gewaltschutzanordnungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsanwalt Robert Uhlemann, Dresden (Stand 20.04.2020)