Ablehnungsbescheide, Widerrufsbescheide, Rücknahmebescheide, Erstattungsbescheide, der SAB oder anderer Förderbanken
Im Zusammenhang mit der Beantragung und Verwendung staatlicher Unterstützungsleistungen wegen der Folgen der Corona-Pandemie stellen sich für Betroffene und Unternehmen meist nicht sofort oder einfach zu beantwortende Fragen. Dies betrifft z.B. den KfW-Unternehmerkredit, den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, das Förderprogramm „Sachsen hilft sofort“ zur Beantragung eines Darlehens durch Einzelunternehmer und Freiberufler bis max. 50.000,- € bzw. 100.000,- €, die November- und Dezemberhilfen, die Überbrückungshilfe I, II, III, III plus und IV für kleine und mittelständige Unternehmen oder den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes für Kleinstunternehmer und Soloselbständige. Unsere Kanzlei berät und vertitt Sie im Falle des Ergehens von Ablehnungsbescheiden bzw. Erstattungs- und Rückforderungsbescheiden (Widerrufsbescheiden) außergerichtlich und gerichtlich sowie hinsichtlich etwaiger Abgrenzungsprobleme im Hinblick auf den Straftatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB und das Subventionsgesetz.
Rechtsanwalt Robert Uhlemann, Dresden, den 26.01.2022