Das Migrationsrecht umfasst die Rechtsverhältnisse des Asyl- und Aufenthaltsrechts.Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:Asylverfahren, insbesondere: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylG), Gewährung von subsidiärem Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG), Erlass von Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5, 7 Satz 1 AufenthG);Gerichtliche Klagen gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF);Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;Familiennachzug;Erteilung einer Niederlassungserlaubnis;Aussetzung der Abschiebung;Einbürgerung;Arbeitsmigration und Bildungsmigration;Dublin-Verfahren.