Das Migrationsrecht umfasst die Rechtsverhältnisse des Asyl- und Aufenthaltsrechts.
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:
Asylverfahren, insbesondere: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylG), Gewährung von subsidiärem Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG), Erlass von Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5, 7 Satz 1 AufenthG);
Gerichtliche Klagen gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF);
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;
Familiennachzug;
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis;
Aussetzung der Abschiebung;
Einbürgerung;
Arbeitsmigration und Bildungsmigration;
Dublin-Verfahren.