Rechtsmittelrecht

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Reform des Rechtsmittelrechts in Scheidungssachen vor (BT-Drucks. 18/2955). Er soll noch im November im Bundestag beschlossen werden – mit dem Bundesrat wurde er bereits abgestimmt. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Entscheidungen in Scheidungssachen aufgrund des Beschwerderechts zu Unrecht nicht beteiligter Versorgungsträger nochmals für Beteilgte anfechtbar werden, die sich bereits gegen ein Rechtsmittel entschieden hatten. Die Möglichkeit, sich der Beschwerde anzuschließen, soll zukünftig in den vorgenannten Fallkonstellationen ausgeschlossen werden.

Rechtsanwalt Robert Uhlemann, Dresden (Stand 24.11.2014)

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