Straf- und Strafprozessrecht

Das Strafrecht ist vorwiegend im Strafgesetzbuch geregelt. Weitere Strafnormen finden sich auch in zahlreichen anderen Gesetzen wie etwa dem Straßenverkehrsgesetz; diese Strafnormen werden als Nebenstrafrecht bezeichnet.

Dem Beschuldigten eines Strafvorwurfs steht im Rahmen des Ermittlungsverfahren und sodann später im gerichtlichen Verfahren das Recht zu, sich zum Tatvorwurf nicht einzulassen. Von diesem Recht sollte regelmäßig zunächst Gebrauch gemacht werden und Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden. Sodann ist es ratsam, dass weitere Vorgehen mit einem Strafverteidiger zu erörtern.

Anwaltlicher Bereitschaftsdienst

Nicht ausschließlich für Notfälle in Strafsachen, aber doch schwerpunktmäßig bei dringlichen Angelegenheiten in diesem Bereich, zum Beispiel bei Verhaftungen, Festnahmen, Durchsuchungen bietet die Kanzlei STURMRECHTSANWÄLTE einen anwaltlichen Bereitschaftsdienst für Dresden und Umgebung an. Über eine Rufumleitung unserer Kanzleitelefonnummer (0351) 260 6883 auf ein Mobiltelefon eines der Rechtsanwälte ist auch außerhalb unserer Geschäftszeiten und an Wochenenden und Feiertagen jederzeit ein Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen. Falls Sie den Anwalt nicht sofort direkt erreichen, sprechen Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter und vergessen Sie nicht die Rückrufnummer zu nennen. Sie werden zurück gerufen.

Weitere Hinweise zum Verhalten in strafrechtlichen Notfällen, besonders bei Festnahme und Verhaftung bzw. bei einer Durchsuchung erhalten Sie im Strafrechtlichen Notfallratgeber.

Kosten im Strafverfahren

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste ist mit Kosten verbunden, das weiß jeder.Wie hoch die Gesamtkosten im konkreten Fall ausfallen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das richtet sich sehr stark nach dem konkreten Einzelfall und dem Verfahrensstadium, in dem sich das Verfahren bei Mandatsübernahme befindet und in welchem es endet. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über die Kosten informieren.In der Regel rechnen wir nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Wir sind berufsrechtlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem RVG in Rechnung zu stellen.Bei Mandatsübernahme werden wir Ihnen regelmäßig einen Kostenvorschuss in Rechnung stellen, mit dem ein größerer Teil der zu erwartenden Gebührenansprüche abgedeckt werden soll.

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