

Grenzen der Auskunft beim Zugewinnausgleich
Grenzen der Auskunft beim ZugewinnausgleichGemäß § 1379 BGB sind die Ehegatten einander im Hinblick auf die spätere Bezifferung des Zugewinnausgleichsanspruchs zur Auskunft verpflichtet. Der Bundesgerichtshof