Rechtsanwalt

Stephan Schumann wurde 1988 in Radebeul geboren. Rechtswissenschaft studierte er an der Universität Greifswald. Nach dem ersten Staatsexamen, welches er 2014 mit Prädikat ablegte, war er eben dort wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Wolfgang Joecks). Neben dem Studium und der Arbeit an der Universität arbeitet er als Rechtsberater im Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V. Das Referendariat absolvierte er in Dresden, bestand das zweite Staatsexamen 2021 ebenfalls mit Prädikat und ist seitdem in unserer Kanzlei tätig.

Hier bearbeitet er vor allem Strafrecht, Migrationsrecht und Steuerrecht. Im Strafrecht liegt sein besonderer Schwerpunkt im Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie im Recht der Vermögensabschöpfung. In diesen Bereichen ist er auch publizistisch tätig.


Stephan Schumann ist Mitglied im Deutschen Juristentag e.V., GreifRecht e.V., der GEW und der SPD. Er war von 2017 bis 2021 stellvertretender Bundesvorsitzender der Jusos und ist aktuell Vorsitzender der SPD Dresden Nord und Mitglied im Landesvorstand der SPD Sachsen.

Veröffentlichungsliste:

Carl Schmitt nach 1945, in: Meißner, Nebelin, Nebelin (Hrsg.): Eliten nach dem Machtverlust? Fallstudien zur Transformation von Eliten in Krisenzeiten, Berlin 2012, S. 233 – 250.

GreifRecht merkt an: BGH Urt. vom 11.12.2014 – 3 StR 265/14, GreifRecht 2015, S. 133 – 137.

GreifRecht merkt an: Neutrale Beihilfe durch Wache im KZ? Schlussfolgerungen aus dem Fall Gröning, GreifRecht 2017, S. 50 – 55.

Die neue strafrechtliche Vermögensabschöpfung und das Jugendstrafverfahren, StraFo 2018, S. 415 – 422.

Anmerkung zu BGH Beschl. v. 11.07.2019 – 1 StR 476/18, StraFo 2019, 428 – 432.

Die Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht. Richterliches Ermessen oder zwingendes Recht?, Neue Kriminalpolitik 2020, 171 – 185.

Anmerkung zu BGH Beschl. v. 23.01.2020 – 5 StR 518/19, StraFo 2020, 298 – 300.