Eheliches Güterrecht

Als eheliches Güterrecht bezeichnet man die vermögensrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten. Treffen die Ehegatten keine

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Elternunterhalt

Die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern wird mehr und mehr praxisrelevant. Gemäß § 1601 BGB sind Kinder

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