Scheidung der Ehe
Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die Ehegatten bei Vorliegen der im Gesetz normierten Voraussetzungen geschieden werden können und damit ihre Eheschließungsfreiheit wiedererlangen (BVerfG, 04.12.2006, 2 BvR 1216/06). Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. „Online“, wie vielfach offeriert wird, ist eine Scheidung nicht möglich. Eine …