Scheidung der Ehe
Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die Ehegatten bei Vorliegen der im Gesetz normierten Voraussetzungen geschieden werden können und damit ihre Eheschließungsfreiheit wiedererlangen (BVerfG,
Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die Ehegatten bei Vorliegen der im Gesetz normierten Voraussetzungen geschieden werden können und damit ihre Eheschließungsfreiheit wiedererlangen (BVerfG,
Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Bereiche der Personensorge und die Vermögenssorge in Bezug auf das Kind. Zur Personensorge zählt die Aufenthaltsbestimmung, die
Im Zuge der Scheidung werden im Regelfall die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Dabei sind die während der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils
Beim Ehegattenunterhalt werden drei Zeitabschnitte unterschieden. Während der „intakten“ Ehe kann ein Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB bestehen. Die Geltendmachung dieses Anspruchs kommt
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