Urteil des EuGH zur Haftung der Hersteller von Kraftfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen, Rechtssache C-100/21
Seit nunmehr über 7 Jahren ist öffentlich bekannt, dass die Automobilhersteller bei Abgaswerten manipulieren. Der Bundesgerichtshof, als oberstes deutsches Zivilgericht, hatte hierzu die Rechtsauffassung vertreten, dass Automobilhersteller bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nur dann zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind, wenn ihnen ein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden kann. Dies trifft etwa auf Abschalteinrichtungen des …