Das Migrationsrecht umfasst die Rechtsverhältnisse des Asyl- und Aufenthaltsrechts.Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:Asylverfahren, insbesondere: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylG),
Das Berliner Testament Unter dem Begriff “Berliner Testament” wird dem Grundsatz nach die gegenseitige Einsetzung der Ehegatten als Erbe des erstversterbenden Ehegatten verstanden, vgl. §
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