Handels- und Gesellschaftsrecht
Als Handelsrecht bezeichnet man allgemein das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht baut auf dem Privatrecht auf – es unterscheidet sich insoweit, als die besondere Interessenlage
Als Handelsrecht bezeichnet man allgemein das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht baut auf dem Privatrecht auf – es unterscheidet sich insoweit, als die besondere Interessenlage
Das Verkehrsrecht richtet sich an jeden Verkehrsteilnehmer, egal ob mit dem Kraftfahrzeug, mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs. Dabei kann es zu Konflikten und
Als Transportrecht bezeichnet wird allgemein die Gesamtheit der Normen, die die Regelung des Transportes von Güter betreffen. Das Kernstück des nationalen Transportrechts befindet sich im
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