Handels- und Gesellschaftsrecht
Als Handelsrecht bezeichnet man allgemein das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht baut auf dem Privatrecht auf – es unterscheidet sich insoweit, als die besondere Interessenlage im Handelsverkehr dies erfordert. Die wichtigsten gesetzlichen Normen des Handelsrechts sind im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.Das Gesellschaftsrecht hat die verschiedenen Rechtsformen, die privaten Gemeinschaften zur Verfügung stehen zum Gegenstand sowie die …