Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Umsetzung des „EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen“ trat am 01.10.2010 in Kraft. Zu beachten ist dabei, dass es insoweit keine Stichtagsregelung gibt. Das bedeutet, dass die Bußgeldbescheide auch dann vollstreckt werden können, wenn der zu Grunde liegende Verkehrsverstoß bereits vor dem Oktober 2010 begangen wurde.  Maßgebend ist allein der Zeitpunkt der Ausstellung …

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