Urlaubsabgeltung
Der Urlaub kann gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. D.h. von Gesetzes wegen ist eine Urlaubsabgeltung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nicht vorgesehen – insoweit bedürfte es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsabgeltungsanspruch …