Schlussanträge des Generalanwalts Athanasios Rantos

(EuGH, Az. C-100/21)

Im sog. Abgasskandal könnte dem Europäischen Gerichtshof erneut eine besondere Rolle zukommen. Nachdem der Bundesgerichtshof am 25.05.2020 entschieden hat, dass der Richtlinie 2007/46 und der sich hieraus für den Hersteller als Inhaber einer EG-Typgenehmigung ergebenden Verpflichtung, jedem Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung beizulegen, keine individualschützende Wirkung zukommt und er, der Bundesgerichtshof, insoweit nicht zur Einleitung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof der Europäischen Union verpflichtet ist, befasst sich nun das höchste Gericht der EU auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg mit eben jener Frage.

Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts dient die Richtlinie auch dem Schutz der Interessen eines individuellen Erwerbers eines Kraftfahrzeugs, da die Übereinstimmungsbescheinigung für den Käufer eine Garantie darstellt und ihn davor schützen soll, dass der Hersteller seiner Verpflichtung, Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, die den geltenden Unionsvorschriften entsprechen, nicht nachgekommen ist. Sollte der Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts folgen, was dieser regelmäßig tut, würden die Automobilhersteller im Abgasskandal nicht lediglich bei vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung haften, sondern auch aus sogenanntem einfachem Delikt.

Derzeit verteidigen sich die Hersteller im Abgasskandal regelmäßig damit, dass die jeweilige Abschalteinrichtung (zB Thermofenstern) dem technischen Standard entsprochen hätte und daher eine Haftung wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ausscheide, da der Verwendung der Abschalteinrichtung ein vertretbares Normverständnis zugrunde lag. Sollte der EuGH nun dem BGH widersprechen, wäre einer Haftung auch bei Verwendung etwa eines Thermofensters der Weg bereitet.

Sind Sie betroffener Besitzer eines Kraftfahrzeugs, bei dem vom Kraftfahrtbundesamt ein Rückruf wegen Abschalteinrichtungen und ein entsprechendes Software-Update angeordnet wurde, steigen Ihre Aussichten den Hersteller Ihres Fahrzeugs erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich bei uns beraten und nehmen eine unentgeltliche Beratung über Ihre Erfolgsaussichten im Abgasskandal in Anspruch. Rechtsschutzversicherte Besitzer von betroffenen Fahrzeugen können bei uns ohne Selbstbeteiligung Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Teile diesen Beitrag:

Weitere Themen: