Am 05.03.2020 entschied das Oberladesgericht Dresden, dass die Volkswagen AG durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit maipulierter Motorsteuerungssoftware (Motoren mit der Bezeichnung EA189) getäuscht und damit die jeweiligen Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe. Der Schaden sei im Abschluss des Kaufvertrages zu sehen und der folglich rückabzuwickeln sei.
Damit hat das OLG den Rechtsstandpunkt der Kanzlei STURM Rechtsanwälte bestätigt.
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