Der Bundesgerichtshof hat am 25.05.2020 im sogenannten Abgasskandal eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: VW hat vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und muss betroffenen Fahrzeugbesitzern Schadensersatz leisten. Allerdings hat der BGH auch festgestellt, dass die Getäuschten sich Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen.
Dieses Urteil ist auch für Fahrzeugbesitzer anderer Marken wie Audi, BMW, Mercedes und Porsche interessant, da auch in diesen Verfahren ähnliche Rechtsfragen zu entscheiden sind.
Hinsichtlich der Anrechnung der gefahrenen Kilometer bleibt noch darauf hinzuweisen, dass die Anrechnung gegen den Zweck und die Intention der einschlägigen europäischen Verordnung Nr. 715/2007 verstoßen könnte. Ein entsprechendes Vorabentscheidungsverfahren liegt dem Europäischen Gerichtshof bereits seit März 2020 vor.
Darüber hinaus hat die Anrechnung gegenüber Verbrauchern zu unterbleiben, soweit ihnen noch Gewährleistungsansprüche zustehen.
Jetzt kostenlosen Beratungsgutschein anfordern.