Abschalteinrichtungen bei Audi

Laut aktuellen Medienberichten hat Audi noch bis Anfang des Jahres 2018 Diesel-Modelle der Abgasnorm Euro 6 manipuliert. Unter anderem betroffen sei der A6 3.0 TDI. Die Fahrzeuge seien teilweise mit bis zu vier verschiedenen Abschalteinrichtungen ausgestattet worden. Mittels der Abschaltvorrichtungen (Betrugsoftware) wurden auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte erziehlt als im Normalbetrieb.

Bereits Anfang des Jahres 2019 hat beispielsweise das LG Stuttgart entschieden, dass eine verbaute Abschalteinrichtung (sog. „Thermofenster“) von Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 2, Art. 3 Nr. 10 EG VO 715/2007 darstelle. Dabei handelt es sich um einen Sachmangel im Sinne des Vertragsrecht, der zur Rückabwicklung des entsprechenden Kaufvertrages berechtigt.

Bei einem Teil der betroffenen Fahrzeuge wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt der Rückruf 23X6 angeordnet. Das entsprechende Anschreiben finden Sie HIER.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können gegen den Hersteller des Motors einen deliktischen Anspruch aus § 826 BGB auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen arglister sittenwidriger Täuschung verlangen. Wir sind vor Ort in Dresden für Sie persönlich erreichbar und beraten Sie gern über mögliche Handlungsalternativen.

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