Das Verkehrsrecht richtet sich an jeden Verkehrsteilnehmer, egal ob mit dem Kraftfahrzeug, mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs. Dabei kann es zu Konflikten und Auseinandersetzungen zwischen Verkehrsteilnehmern kommen, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Rechtliche Probleme können aber auch im Verhältnis zum Staat entstehen, etwa wenn aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr Bußgelder oder Punkte in Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg drohen. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte als Teil seines Schadensersatzanspruches Anspruch auf Übernahme der Rechtsverfolgungskosten. Gleichwohl ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung ratsam, da es aufgrund der nicht immer leicht zu bestimmenden Betriebsgefahr zu einer Quotenregelung der Verursachungsbeiträge kommen kann. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht. Angefangen etwa bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs bis hin zu Problemen mit dem Verkehrsstrafrecht. RA Lehmann berät Sie im Zivilrecht, RA Sturm in Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafrecht und RA Uhlemann ist im Verwaltungsrecht für Sie da.